Die Dokumentation in der tierschutzgerechten Geflügelhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil verantwortungsvoller Tierhaltung - sowohl zur Eigenkontrolle, als auch zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Der Umfang und die Art der Dokumentation hängen stark von der Größe des Bestands, dem Zweck der Tierhaltung (privat oder gewerblich) sowie ggf. vom Tierseuchenrecht und den Anforderungen der Veterinärämter ab.
Warum ist Dokumentation wichtig?
Eine lückenlose Dokumentation hilft, die Tiergesundheit, die Haltungsbedingungen und verantwortungsvolle Zucht- oder Vermarktungspraktiken nachzuweisen. Sie ermöglicht:
- Rückverfolgbarkeit bei Krankheiten oder Problemen
- Transparenz gegenüber Behörden (Veterinäramt, Lebensmittelaufsicht)
- Eigenkontrolle und Verbesserung der Haltung
- Nachweis von Impfungen, Behandlungen und Tierbewegungen

Welche Dokumentationen sind relevant?
Die folgenden Bereiche sollten - je nach Betriebsgröße - dokumentiert und archiviert werden:
Bestandsbuch / Tierbestand
- Anzahl und Art der Tiere
- Zugänge (z. B. Zukauf, Schlupf, Geburt)
- Abgänge (z. B. Verkauf, Schlachtung, Tod)
- Verbleib der Tiere (z. B. Eigenbedarf, Abgabe an Dritte)
- Datum & Herkunft bei Zukäufen
Bei Hobbyhaltungen mit mehr als 20 Tieren kann das bereits gefordert sein.
In vielen Bundesländern ist ein Herkunfts- und Verbleibsnachweis für Geflügel gesetzlich vorgeschrieben (§ 4 Viehverkehrsverordnung).
Gesundheits- und Impfprotokoll
- Impfungen (z. B. gegen Newcastle Disease [ND])
- Entwurmungen, sonstige Behandlungen
- Datum, Wirkstoff, Dosierung, Tierarztname
- Beobachtungen zu Gesundheitszustand (Futteraufnahme, Verhalten)
Besonders wichtig bei Impfpflichten (z. B. ND-Impfung auch für Hobbyhalter verpflichtend - Nachweis erforderlich!).
Futter- und Wasserversorgung
- Art des Futters (Eigenmischung oder Handelsware?)
- Bezugsquelle (bei gewerblicher Haltung relevant)
- Menge pro Tag/Tier (z. B. bei Leistungsüberwachung)
- ggf. besondere Futterzusätze oder Mineralstoffe
Reinigung, Desinfektion und Hygienemaßnahmen
- Wann wurden Stall, Geräte, Tränken, Nistkästen etc. gereinigt?
- Welche Desinfektionsmittel wurden verwendet?
- Ggf. Hygieneplan (v. a. bei größeren Beständen oder bei Seuchendruck)
Brut- und Zuchtdokumentation (bei Vermehrung)
- Elterntiere (Herkunft, Gesundheitsstatus)
- Brutdatum, Anzahl bebrüteter Eier, Schlupfquote
- Aufzuchtverlauf, ggf. Auffälligkeiten
- Verbleib der Küken (Eigenbedarf, Abgabe, Tötung - dokumentationspflichtig!)
Besonders wichtig bei regelmäßiger Nachzucht oder wenn Tiere abgegeben oder verkauft werden!
Tierbewegungen und Abgaben
- An wen wurden Tiere abgegeben oder verkauft?
- Mit Ort, Datum und Empfänger
- Bei gewerblicher oder regelmäßiger Abgabe ggf. Abgabebeleg oder Quittung
Hinweis: Ab einer bestimmten Zahl kann bereits eine Anzeigepflicht beim Veterinäramt bestehen (z. B. bei Zucht mit Gewinnerzielungsabsicht).

Pflichten je nach Haltungsgröße
Tierzahl / Zweck 1566_adc8bf-d9> |
Dokumentation empfohlen 1566_609ac5-dc> |
Dokumentation verpflichtend 1566_3bec05-aa> |
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< 10 Tiere, rein privat 1566_7cfa49-85> |
Basis (Bestand, Impfungen) 1566_13df0c-be> |
- 1566_7cb537-f8> |
10-50 Tiere (Hobby) 1566_5db358-bf> |
Bestand, Impfungen, ggf. Herkunft/Verbleib 1566_4931b6-a8> |
je nach Bundesland 1566_443b6e-e9> |
> 50 Tiere (Hobby/halbgewerblich) 1566_992441-55> |
umfangreiche Dokumentation 1566_9138f7-f7> |
häufig gesetzlich verlangt 1566_fcd988-71> |
Zucht/Verkauf regelmäßig 1566_80283f-b3> |
Zucht-, Verkaufsdokumente 1566_8c75e7-bd> |
ggf. nach § 11 TierSchG erlaubnispflichtig 1566_b65d86-c0> |

Wie dokumentieren?
- Handschriftlich im Notizbuch oder Tierhaltungsheft
- Excel-Tabellen oder einfache digitale Listen
- Apps oder Softwarelösungen (z. B. für Hühnerhaltung)
- Bei gewerblichen Betrieben sind oft standardisierte Formblätter vom Veterinäramt erforderlich

Rechtlicher Rahmen (Auszug)
- Tierschutzgesetz: Dokumentation dient dem Nachweis tierschutzgerechter Haltung (§§ 2, 11 TierSchG)
- Tierimpfstoff-Verordnung (TierImpfStV): Impfungen sind zu dokumentieren, inkl. ND-Impfung
- Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV): Herkunfts- und Verbleibsnachweise bei Geflügel
- Tierhaltungs-VO, Landesrecht: ggf. Vorgaben zur Dokumentation (z. B. bei Seuchenvorsorge)
