Anmeldung beim Veterinäramt
Pflicht: jede Geflügelhaltung, auch kleine Hobbyhaltungen, müssen beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Zweck - Seuchenschutz und Tierseuchenüberwachung (z. B. bei Geflügelpest). Die Anmeldung ist in den meisten Fällen kostenlos. Suche das Veterinäramt der für dein Gebiet zuständig ist und Frage dort nach Anmeldemöglichkeiten (Online-Antrag, Email, o. Ä.). Angegeben werden müssen folgende Angaben:
- Tierart (z. B. Hühner, Gänse, Enten, etc.)
- Maximale Anzahl der Tiere in einem Jahr
- Haltungsform (Hobbyhaltung oder gewerblicher Zweck)
- Haltungsbeginn (kann auch rückwirkend angegeben werden)
- Haltungsort (Adresse)
- Halter (Name und Adresse des Halters)
- Kontaktmöglichkeiten (Telefonnummer, Mail)

Tierseuchenkasse
Pflicht: in den meisten Bundesländern musst du die Tiere bei der Tierseuchenkasse anmelden. Auch Kleinstbestände müssen gemeldet werden. Du zahlst dort einen geringen Beitrag (z. B.: NRW, bis 50 Hühner = 10,00 € im Jahr), erhältst aber im Seuchenfall Entschädigung.

Impfung gegen Newcastle Disease (ND)
Pflicht: In Deutschland sind Hühner- und Putenhalter gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere gegen Newcastle Disease (ND) impfen zu lassen. Dies gilt auch für Hobby- und Kleinstbestände. Die Impfung kann mit Lebend- oder Inaktivimpfstoffen erfolgen, wobei Lebendimpfstoffe auch über das Trinkwasser verabreicht werden können. [HIER AUSFÜHRLICHER]

Ausgerufene Stallpflicht bei Geflügelpest
Pflicht: Bei Auftreten von Vogelgrippe (Geflügelpest) kann eine Stallpflicht verhängt werden, bei der deine Tiere nicht ins Freie dürfen. Daran sollte man sich halten.
Die rechtliche Grundlage für die Anmeldung einer Geflügelhaltung beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse in Deutschland basiert hauptsächlich auf der Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) und der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV).
