
In Nordrhein-Westfalen wird ab Dienstag (25.11.2014) für Geflügel in bestimmten Risikoregionen eine Stallpflicht gelten. Anlass seien Verdachtsfälle des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 bei Wildvögeln, teilte das NRW-Umweltministerium am Montag (24.11.2014) in Düsseldorf mit.
Welches die Risikoregionen genau seien, werde am Dienstag (25.11.2014) bekanntgegeben. Grundsätzlich handele es sich um Gebiete mit durchziehenden Wildvögeln. Dabei gehe es um deren Flugrouten und Rastplätze. Es stehe schon fest, dass Gebiete in Ostwestfalen, am Niederrhein und im Münsterland als Risikoregionen eingestuft werden. Allen Haltern von Hausgeflügel werde empfohlen, die Tiere ab sofort im Stall zu lassen. Übertragungen der Vogelgrippe auf den Menschen seien unwahrscheinlich. Die Stallpflicht gelte für konventionelle Betriebe, Biobetriebe und private Halter von Hausgeflügel, so das Umweltministerium.
Ein direkter Kontakt zu Wildvögeln solle vermieden werden. Deshalb müssten alle freilaufenden Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel in den betroffenen Regionen von Dienstag an in ihren Ställen bleiben. In Mecklenburg-Vorpommern sowie in einigen Regionen Niedersachsens und Brandenburgs gibt es bereits eine Stallpflicht.
[WDR-Nachrichten vom 24.11.2014, 17:17 Uhr]

Geflügelpest: Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit Wildvogelzug
Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 in einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern erhärtet sich der Verdacht, dass Wildvögel der Überträger des gefährlichen Geflügelpest-Virus in Hausgeflügelbeständen sein könnten. Das für die Einschätzung von Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut stützt diese Einschätzung und schätzt das Risiko einer Übertragung durch Wildvögel als hoch ein. In einer Bund-Länder-Besprechung wurde deshalb heute eine Stallpflicht für Hausgeflügel in Regionen mit erhöhtem Risiko wegen durchziehender Wildvögel angeregt. Das NRW-Verbraucherschutzministerium bereitet einen entsprechenden Erlass vor, so dass ab morgen (Dienstag, 25. November 2014) die Stallpflicht in Kraft treten kann.
Die Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre der Kreise werden bereits heute über den aktuellen Stand informiert, um ab morgen die entsprechenden Maßnahmen einleiten zu können. Es wird allen Halterinnen und Haltern von Hausgeflügel empfohlen, bereits ab heute die Tiere in ihren Ställen zu belassen.
Laut Robert Koch Institut sind humane Erkrankungen mit dem jetzt in Mecklenburg-Vorpommern identifizierten hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 bisher nicht beobachtet worden, können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen sind Übertragungen auf den Menschen jedoch unwahrscheinlich. Auch im Zusammenhang mit bekannten Ausbrüchen beim Geflügel durch mit diesem Virus verwandte Geflügelpestviren in Südkorea, Japan oder China wurden bisher keine humanen Erkrankungen berichtet.
Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel müssen dann bis auf Weiteres in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Informationen zu den betroffenen Regionen werden derzeit vorbereitet und morgen Vormittag veröffentlicht unter www.umwelt.nrw.de.
[Ministerium für Klimaschutz, Umwelt,Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24.11.2014]

Die Vogelgrippe H5N8: Wofür stehen H und N?
Es gibt drei Typen von Grippeviren: A, B und C. Die gewöhnlich beim Menschen auftretende Grippe wird von Viren der Typen A und B verursacht, die weltweit vorkommende Vogelgrippe von Erregern des Typs A.
Die Viren enthalten auf ihrer Oberfläche Eiweiße, die mit der Abkürzung H (Hämagglutinin) und N (Neuraminidase) bezeichnet werden. Es gibt 16 H-Subtypen und 9 N-Subtypen. Je nach der Kombination dieser Stoffe in der Hülle des Virus entstehen Namen wie H5N8.
Wasservögel sind die natürlichen Wirte solcher Viren. Sie erkranken gewöhnlich kaum. Bei Hühnern, Puten und Gänsen mutieren die Viren der Subtypen H5 und H7 dagegen zu hochansteckenden Formen, die die eigentlichen Erreger der Geflügelpest darstellen. Das nun in Europa aufgetauchte Virus H5N8 war zuvor aus Asien bekannt.
[WESER KURIER vom 24.11.2014]
