2017

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Geflügelpest H5N8 (2017): Stallpflicht wird aufgelockert - auch in Schwalmtal

Vogelpest 2017 - H5N8 - Stallpflicht wird aufgelockert - auch in Schwalmtal Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat die Landesvorgaben für die Aufstallung von Geflügel aufgehoben. Die Entscheidung, ob in einzelnen Regionen Geflügel weiterhin eingesperrt bleibt, liegt nun bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Land. Das Ministerium rät deshalb Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern, sich bei Fragen an die zuständigen lokalen Ämter zu wenden. Die Auflockerung gilt auch für die Gemeinde Schwalmtal!

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Geflügelpest H5N8 (2017): Umweltministerium hebt Aufstallpflicht teilweise auf

Vogelpest 2017 - H5N8 - Aufstallung teilweise aufgehoben Das NRW-Umweltministerium hat heute (03.02.2017) die Aufstallungsanordnung für diejenigen Gemeinden aufgehoben, in denen weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gehalten werden. Die Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen haben sich bisher ausschließlich auf die Regionen mit bekannten Vogelrastgebieten oder mit einer höheren Geflügeldichte beschränkt.

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