Umweltministerium

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Geflügelpest H5N8 (2017): Stallpflicht wird aufgelockert - auch in Schwalmtal

Vogelpest 2017 - H5N8 - Stallpflicht wird aufgelockert - auch in Schwalmtal Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat die Landesvorgaben für die Aufstallung von Geflügel aufgehoben. Die Entscheidung, ob in einzelnen Regionen Geflügel weiterhin eingesperrt bleibt, liegt nun bei den Kreisen und kreisfreien Städten im Land. Das Ministerium rät deshalb Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern, sich bei Fragen an die zuständigen lokalen Ämter zu wenden. Die Auflockerung gilt auch für die Gemeinde Schwalmtal!

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Geflügelpest H5N8 (2017): Umweltministerium hebt Aufstallpflicht teilweise auf

Vogelpest 2017 - H5N8 - Aufstallung teilweise aufgehoben Das NRW-Umweltministerium hat heute (03.02.2017) die Aufstallungsanordnung für diejenigen Gemeinden aufgehoben, in denen weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gehalten werden. Die Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen haben sich bisher ausschließlich auf die Regionen mit bekannten Vogelrastgebieten oder mit einer höheren Geflügeldichte beschränkt.

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Geflügelpest H5N8 (2016): Stallpflicht jetzt auch in Schwalmtal

Vogelpest 2016 - H5N8 - Stallpflicht jetzt auch in Schwalmtal Nach dem ersten bestätigten Fall von Vogelgrippe hat das Landesumweltministerium gestern die Stallpflicht in Nordrhein-Westfalen präventiv ausgeweitet. Am Montag hatte das Ministerium Risikogebiete benannt - der Kreis Viersen gehörte nicht dazu. Gestern nun teilte das Ministerium mit, dass auch in Gebieten mit einer hohen Dichten an gehaltenem Geflügel die Aufstallung vorgenommen werden müsse. Benannt sind Gebiete, in denen mehr als 1000 Tiere pro Quadratkilometer leben. Damit gilt im Kreis Viersen die Stallpflicht! Ab sofort ist die Gemeinde Schwalmtal auch betroffen!

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Geflügelpest H5N8 (2016): Umweltministerium ordnet Aufstallung in Risikogebieten an

Vogelpest 2016 - H5N8 - Aufstallung in Risikogebieten Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 in Nutztierbeständen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie einer Vielzahl dokumentierter Fälle von erkrankten Wildvögeln in Nord- und Süddeutschland sowie Sachsen hat das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium per Erlass ab morgen (15.11.2016) die Stallpflicht für Hausgeflügelbestände angeordnet, die sich in Risikogebieten befinden.

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Vogelgrippe-Virus H5N8 (2014) - Stallpflicht-Gebiete stehen fest!

Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 in einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern, erhärtet sich der Verdacht, daß Wildvögel der Überträger des gefährlichen Geflügelpest-Virus in Hausgeflügelbestände sein könnten. Das für die Einschätzung von Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut stützt diese Einschätzung und schätzt das Risiko einer Übertragung durch Wildvögel als hoch ein.

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Vogelgrippe-Virus H5N8 (2014) ist in NRW angekommen!

In Nordrhein-Westfalen wird ab Dienstag (25.11.2014) für Geflügel in bestimmten Risikoregionen eine Stallpflicht gelten. Anlass seien Verdachtsfälle des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 bei Wildvögeln, teilte das NRW-Umweltministerium am Montag (24.11.2014) in Düsseldorf mit.

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