Vogelgrippe-Virus H5N8 (2014) - Stallpflicht-Gebiete stehen fest!

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Nach dem Nachweis des hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus H5N8 in einem Wildvogel in Mecklenburg-Vorpommern, erhärtet sich der Verdacht, daß Wildvögel der Überträger des gefährlichen Geflügelpest-Virus in Hausgeflügelbestände sein könnten. Das für die Einschätzung von Tierseuchen zuständige Friedrich-Löffler-Institut stützt diese Einschätzung und schätzt das Risiko einer Übertragung durch Wildvögel als hoch ein.

Das NRW-Verbraucherschutzministerium wird heute einen Erlass zu einer Stallpflicht in Risikogebieten an die Amtsveterinäre der Kreise und kreisfreien Städte versenden. Der Erlass beinhaltet auch eine Liste mit den Risikogebieten, in denen die Stallpflicht gelten wird. In diesen Gebieten haben sich Zugvögel niedergelassen und sie liegen in stark frequentierten Flugzonen von Zugvögeln. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Alle freilaufenden Legehennen, Masthühner und Puten, aber auch Enten und Gänse oder sonstiges Geflügel müssen dann bis auf Weiteres in ihren Ställen bleiben, um einen direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden.

Laut Robert Koch-Institut sind humane Erkrankungen mit dem jetzt in Mecklenburg-Vorpommern identifizierten hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N8 bisher nicht beobachtet worden, können aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen sind Übertragungen auf den Menschen jedoch unwahrscheinlich. Auch im Zusammenhang mit bekannten Ausbrüchen beim Geflügel durch mit diesem Virus verwandte Geflügelpestviren in Südkorea, Japan oder China wurden bisher keine humanen Erkrankungen berichtet.

[Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt,Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

vom 25.11.2014]

 

Liste der Aufstallungsgebiete in NRW,
Stand November 2014

Regierungsbezirk Arnsberg

Kreis / Kreisfreie Stadt Bezeichnung des Gebietes
Kreis Soest Schutzsaum Möhnesee (1000m), Schutzsaum Lippe und Hellinghäuser Mersch, Schutzsaum Zachariassee (Lippstadt), Schutzsaum Lippe Disselmersch und Schutzsaum Ahsewiesen (500m) (Lippetal und Welver)

 

Regierungsbezirk Detmold

Kreis / Kreisfreie Stadt Bezeichnung des Gebietes
Kreis Minden-Lübbecke Weserniederung: Petershagen / Minden, Großer Weserbogen Bad Oeynhausen - Dehmen / Porta Westfalica, Porta Westfalica - Veltheim / - Eisbergen, Oppendorfer Fledder, Oppenweher Bruch, Oppenweher Moor (Stremwende)
Kreis Herford Weserbogen (Vlotho)
Kreis Lippe Kalletal Nord (im Wesentlichen die Ortschaften Farmbke, Erder, Varenholz und Stemmen)
Kreis Gütersloh Schutzsaum in Rietberg und Verl:
- im Osten: Delbrücker Str. (L751) bis zur Gemeinde / Kreisgrenze Gemeinde Verl / Kreis Gütersloh und dem Kreis Paderborn;
- im Süden: Kreisgrenze der Kreise Gütersloh und Paderborn bis zur Delbrücker Str. (B 64);
- im Westen: Delbrücker Str. (B64) incl. Ortseinfahrt Delbrücker Str. bis Rathausstr., Rathausstr., Bahnhofstr., Lange Str.,
- im Norden: Detmolder Str.(L867) und weiter die Neuenkirchner Str. (ebenfalls L867).
Kreis Paderborn Schutzsaum in Delbrück, Salzkotten, Paderborn (Lippeseen) und Hövelhof

 

Regierungsbezirk Düsseldorf

Kreis / Kreisfreie Stadt Bezeichnung des Gebietes
Duisburg

Nördlich der A 42, westlich der B8;
Rechtsrheinisch:
- Grenze im Süden: Nordhafen Walsum
- Grenze im Westen: Rhein.
- Grenze im Norden: Stadtgrenze
- Grenze im Osten: Bahnlinie, die am östlichen Ende des Nordhafens in

Nord-Südrichtung verläuft
Linksrheinisch:
- Grenze im Süden: A42
- Grenze im Westen: Stadtgrenze
- Grenze im Norden: Stadtgrenze
- Grenze im Osten: Rhein

Kreis Wesel Städte und Gemeinden Dinslaken, Rheinberg, Hünxe, Wesel, Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck, Alpen, Voerde
Kreis Kleve Städte und Gemeinden Kleve, Kranenburg, Bedburg-Hau, Kalkar, Rees, Emmerich
Stadt Krefeld Hohenbudberg, Rheinhafen
Stadt Düsseldorf Überangermark, Schutzsaum am Rhein, Hubbelrath, Unterbach, Urdenbach, Himmelgeist, Rahmer Benden

 

Regierungsbezirk Münster

Kreis / Kreisfreie Stadt Bezeichnung des Gebietes
Kreis Borken Städte Isselburg, Amtsvenn (in Ahaus und Gronau), Heubachwiesen (Reken), Zwillbrocker Venn (Vreden)
Stadt Bottrop Stadteiche (500m), Rheinhernekanal (500m), Heidhofsee (500m), Zierathsee (500m), Heidesee (500m)
Kreis Coesfeld Heubach Teil 1-3 (Dülmen und Lüdinghausen)
Stadt Münster Rieselfeld

 

Regierungsbezirk Köln

Kreis / Kreisfreie Stadt Bezeichnung des Gebietes
Leverkusen Schutzsaum Rhein